Informationen zu den notwendigen Schutzmaßnahmen (Update 09.11.2021)

Seit dem 09.11.2021 gelten zusätzliche COVID-19 Schutzmaßnahmen in Bayern und in Österreich, die ab sofort auch für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden müssen.

Für alle kommenden Aus- und Fortbildungen muss die „2G-Regel“ angewendet werden. Somit sind nur noch Personen teilnahmeberechtigt, die geimpft oder genesen sind. Kann kein 2G Nachweis erbracht werden, ist eine Teilnahme nicht möglich. Falls deshalb eine Stornierung notwendig wird, meldet Euch so schnell als möglich bei dem jeweiligen Lehrgangsleiter.

Die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Aus- und Fortbildungen werden vom Bayerischen Skiverband, anhand der aktuellen Situation, vorgegeben und sind damit verbindlich. Hintergründe und weitere Informationen zu diesen Maßnahmen sind auf der Website veröffentlicht.

Die Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Aus- und Fortbildungslehrgänge für alle Teilnehmer so sicher wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis und Eure Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung.

Vielen Dank
Euer ASV Lehrteam