Hygienekonzept Aus- und Fortbildung

Für die anstehenden Aus- und Fortbildungen sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um in der aktuellen Situation mit COVID-19, eine sichere Veranstaltung für alle durchzuführen. Die Gesundheit aller Akteure hat in jedem Fall immer oberste Priorität! Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Ausnahmen zu den vorgegebenen Regelungen zulassen können.

Bitte beachtet auch, dass die Maßnahmen immer der aktuellen Situation angepasst werden müssen und immer nur die aktuellen Maßnahmen ohne Ausnahme gelten.

Da wir unseren Wintersport nicht nur in Deutschland/Bayern sondern auch in Österreich/Tirol durchführen, sind immer beide Landesspezifischen Regelungen zu beachten. Zudem werden die Liftgesellschaften und auch die Hotelbetreiber eigene Hygienekonzepte und -Maßnahmen vorgeben, die Ausnahmslos gelten.

Die aktuell geltenden Maßnahmen für die Aus-und Fortbildungslehrgänge des ASV Lehrwesen werden zentral vom BSV vorgeben und sind über die Website abrufbar.

Mit der Anmeldung zu den Aus- und Fortbildungslehrgängen verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der aktuell gel

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Einhaltung der gültigen Hygienekonzepte. Abhängig von der dann geltenden Gesetzeslage, setzt dies wohl auch voraus, zum jeweiligen Veranstaltungsbeginn einen gültigen Unbedenklichkeitsnachweis vorzuzeigen (seit dem 09.11.2021 gilt in Bayern und Österreich der 2G-Nachweis).
COVID-19 Infizierte oder Menschen mit den bei COVID-19 auftretenden Symptomen können nicht am Angebot teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die einer Quarantänepflicht unterliegen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich außerdem eine in einem Zeitraum von 14 Tagen nach der Veranstaltung nachgewiesene COVID-19-Erkrankung an den Veranstaltungsleiter zu melden.

Bei Fragen zum Hygienekonzept und den Maßnahmen steht Euch Robert Kleebauer zur Verfügung.

Stand: November 2021