Fortbildung – Allgemein

Allgemeine Beschreibung

Ab der Saison 2019/2020 haben wir das Gesamtangebot an Fortbildungen und F-Lizenzlehrgängen etwas überarbeitet. Dies u. a. da viele Vereine die Option der „Vereinsfortbildung“ nutzen und in diesem Zuge die Übungsleiter Ihre Lizenz und/oder DSV-Card (Skilehrerausweis) verlängern.

Wir bieten im November einen Gletscher-Lehrgang an und dann noch eine Fortbildung im Dezember, welche wenn möglich im Allgäu (Oberstdorf) durchgeführt wird.


WICHTIG zu wissen ist folgende Unterscheidung

  • DSV-Card = Deutscher Skiverband Skilehrerausweis (Scheckkartenformat mit und ohne IVSI Marke) mit Laufzeit von normalerweise zwei Jahren mit Ablaufdatum im Juli des Jahres
  • Übungsleiterlizenz = DIN-A4 Blatt des BLSV (Bayerischen Landessportverbandes), welche zum Erhalt der Übungsleiterpauschale (Bezuschussung) in den Vereinen dient. Laufzeit vier Jahre mit Ablauf zum 31.12. des Jahres.
    Hinweis: Die Fachübungsleiterlizenz wird ab 01.04.2020 durch die DOSB-Lizenz ersetzt!

Die unterschiedlichen Ablauffristen resultieren aus den unterschiedlichen Verbänden die die Lizenzierung verantworten. Der BLSV terminiert alle Sportarten gleich und orientiert sich an den Wirtschaftsjahren der Landratsämter (31.12.), die die Bezuschussung ausbezahlen. Der DSV orientiert sich am Saisonende der Sportart (30.06).


Das Programm ist jährlich auf die Änderungen und Neuerungen im Lehrwesen des Deutschen Skiverbandes angepasst. Teilnehmen kann JEDER Vereinsskilehrer der Mitglied in einem Skiverein im Deutschen / Bayerischen Skiverband ist. Hauptfokus sind natürlich die Vereine im Gebiet des Allgäuer Skiverbandes. Dies völlig unabhängig, ob eine Lizenz zur Verlängerung ansteht oder nicht.

Mögliche Fortbildungstermine des ASV-Lehrwesens erfüllen die Anforderungen zur Lizenzverlängerung, sowohl für die DSV-Card (für zwei Jahre) als auch für die F-Lizenz / DOSB-Lizenz (für vier Jahre).

F-Lizenz bereits abgelaufen?

Die Erneuerung (Re-Aktivierung der Lizenz) von abgelaufenen Lizenzen erfordert die Teilnahme an einer Fortbildung von mindestens 30 Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit.

Eine F-Lizenz, die länger als 2 Jahre abgelaufen ist, gilt als verfallen und kann nur durch Teilnahme an einem Wiedereinsteigerlehrgang – angeboten vom BSV – mit Lernerfolgskontrolle (3 Tage) wiedererlangt werden.

Lehrgang besucht – Lizenz soll verlängert werden

Folgende Unterlagen an den Bayerischen Skiverband schicken:

  • Übungsleiterausweis im Original (DIN-A4 Format).
  • Vereinsbestätigung (Vorlage des BSV)
  • NEU BSV Antrag zur Neuausstellung und Verlängerung von Trainer C oder B.
  • Ein Kuvert mit Briefmarke (deutsches Porto – für die Rücksendung vom BLSV an Euch), beschriftet mit der eigenen Adresse.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Verein des BSV
  • Angemessenes sportliches Können in der Disziplin Ski Alpin
  • Spaß am Skifahren, Unterrichten und im Umgang mit anderen Menschen
  • Rechtzeitige Anmeldung

Termine